AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

Stand: 06.10.2016

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Beiträge / Material / Produkte von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur. Beiträge / Materialen / Produkte von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur bleiben stets Eigentum von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur. Die genannten Leistungen werden vorübergehend zur Ausübung der Rechte im Rahmen der schriftlich (d.h. per E-Mail) vereinbarten Nutzungsarten überlassen.

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts Abweichendes schriftlich (d.h. per E-Mail) vereinbart ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

 

2. Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Beitrags / Materials / Produkts von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§32 UrhG) bleibt unberührt.

Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.

Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag / das Material / das Produkt von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur angenommen ist.

Falls nicht anders vereinbart, gelten bei Printmedien die Honorarsätze aus dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten an Tageszeitungen.

 

3. Urheberrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

Sofern nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur erlaubt.

Exklusivrechte oder Sperrfristen sind gesondert zu vereinbaren.

Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.

Die Weitergabe des Beitrags / des Materials / des Produktes von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur nicht erfolgen.

Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 5 S. 2 UrhG anzusehen.

Der Beitrag / das Material / das Produkt von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur darf im Sinne des §14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Beitrags / des Materials / des Produkts von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Auftraggeber nicht verbunden.

Hat der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Beitrages / des Materials / des Produkts von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur die Annahme erklärt, kann der Beitrag / das Material / das Produkt von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur ohne weitere Bindung an den Auftraggeber anderweitig angeboten werden.

Bei Veröffentlichung in einem Printmedium schickt der Auftraggeber Marcus Pfeiffer bzw. Margentur kostenlos als Belegexemplar eine PDF-Datei und eine Hardcopy der Printausgabe, bei Ausstrahlung in einem Hörfunksender einen Sendemitschnitt inklusive An- und Abmoderation als Audio-Datei (im Format mp3), sofern der Beitrag kürzer als vier Minuten ist. Hörfunk-Produktionen länger als vier Minuten und Fernsehproduktionen werden Marcus Pfeiffer bzw. Margentur inklusive An- und Abmoderation auf einem Datenträger (d.h. DVD oder CD) zugeschickt bzw. über eine digitale Austauschplattform zur Verfügung gestellt.

Marcus Pfeiffer bzw. Margentur darf die veröffentlichten Beiträge / Materialen / Produkte von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur als Arbeitsproben auf seiner Website veröffentlichen und sie zu diesem Zweck ggf. auch bei Video-Plattformen einstellen.

 

4. Haftung, Kosten, Gewährleistung

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern der gelieferte Beitrag / das gelieferte Material / das gelieferte Produkt von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich (d.h. per Email) mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form.

Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag).

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Beitrags / des Materials / des Produkts von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Auftraggeber eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Auftraggeber die Zustimmung nicht ein, hat er Marcus Pfeiffer bzw. Margentur von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Besteht hinsichtlich der in dem Werk enthaltenen Darstellung von Personen und Ereignissen das Risiko einer Rechts-, insbesondere Persönlichkeitsverletzung, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf bei Ablieferung schriftlich hinweisen. Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtung in vollem Umfang, so trägt der Auftraggeber die Kosten einer eventuell erforderlichen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unterstützen, wenn dieser wegen solcher Verletzungen in Anspruch genommen wird und der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Abwehr solcher Ansprüche gegen den Auftraggeber. Der Auftragnehmer versichert im Übrigen, dass sein Werk auch andere Rechte Dritter nicht verletzt.

Marcus Pfeiffer bzw. Margentur haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an Emails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von Marcus Pfeiffer bzw. Margentur. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenüblichen Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

Der Auftraggeber wird durch Marcus Pfeiffer bzw. Margentur darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder –ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen kann. Informationen erhält der Auftraggeber hierzu beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

 

5. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Braunschweig. Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.