Die Bahn versuchte den dritten Bahnstreik mit einem Eilantrag vor Gericht zu stoppen – und unterlag in zwei Instanzen. Warum, zeigen die Urteile des Frankfurter Arbeitsgerichts und des hessischen Landesarbeitsgerichts.

Showdown zwischen der Gewerkschaft der Lokomotivführer und der Deutschen Bahn AG heute Vormittag vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht – in zweiter Instanz lehnte das Gericht einen Eilantrag der Bahn gegen den laufenden GdL-Streik ab.

Statements: Die Fronten bleiben verhärtet

Die Fronten bleiben dabei weiter verhärtet, wie die ersten Statements von Claus Weselsky und der Deutschen Bahn AG zeigen. „Wir sind sehr erleichtert, dass wir recht bekommen haben, in einem gerechten Arbeitskampf, den die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner in diesem Land gegen ein Management führen, dass mit allen Mitteln versucht hat, das zu unterbinden“, sagt Weselsky.

Ganz anders die Deutsche Bahn AG, die nach eigenen Angaben nur im Sinne der Fahrgäste den Streik abwenden wollte: „Wir sind in Sorge, dass diese Tarifrunde der Tarifautonomie in Deutschland einen Bärendienst erweist. Statt zu verhandeln, versucht die GdL einen Tarifvertrag zu erzwingen. Und das heißt, sie will nicht verhandeln, sie will einen Tarifvertrag diktieren“, so Anja Bröker, die Bahn-Sprecherin.

Die Bahn hatte in Frage gestellt, dass es der GdL tatsächlich um tarifliche Forderungen geht und ihr vorgeworfen, das grundgesetzlich garantierte Streikrecht zu missbrauchen, um im bahninternen Konkurrenzkampf mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft zu profitieren. Das Gericht wies das zurück.

Streikrecht ist hohes Gut – Streik rechtens

Doch so einfach sei das nicht, sagt ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. „Das Grundrecht der Gewerkschaften auf Streik hat zwar gewisse rechtliche Grenzen. Aber die Hürden dafür, dass ein Gericht einen Streik stoppt, die sind einfach hoch. Die rechtlichen Möglichkeiten der Bahn, im gerichtlichen Eilverfahren den Streik zu verhindern, die sind damit jetzt erschöpft“, so Bräutigam.

Deswegen bleiben die Güterzüge weiter stehen. Und auch die Bahnkunden im Personenverkehr müssen weiter mit deutlichen Einschränkungen rechnen – bis zum Streikende Dienstagfrüh um 2 Uhr.

Über den Bahn-Streik und den Eilantrag in zwei Instanzen vor Frankfurter Gerichten habe ich live berichtet für den Bayerischen Rundfunk, für den Norddeutschen Rundfunk, für den Hessischen Rundfunk, für den Mitteldeutschen Rundfunk sowie für die Sendungen Tagesschau, Tagesthemen und Nachtmagazin im Ersten.