Die Digitalisierung schreitet voran und diverse Anbieter bieten teure Software-Lösungen. Dabei genügt oft die einfache elektronische Signatur.

Formular drucken, unterschreiben und in die Hauspost geben – auch im Jahr 2021 ist das in vielen Unternehmen immer noch Alltag. Der Grund: Die Prozesse können noch nicht digital durchgeführt werden. Ein Grund: Viele Unternehmen haben sich noch nicht mit der elektronischen Signatur auseinander gesetzt.

Teure Software Lösungen für „qualifizierte Signatur“

Gut, dass Software-Unternehmen bereits zahlreiche Lösungen parat haben: Das Spektrum reicht vom umfassenden Angebot im Paket von Adobe bis hin zu spezialisierten Einzellösungen. Dabei braucht man diese oft sehr teuren Pakete nicht für alle Anwendungen.

Denn in den Software-Lösungen wird vor allem die teure Version der höchsten Sicherheitsstufe mit entsprechender Zertifizierung angeboten, die sogenannte „qualifizierte elektrische Signatur“. Im deutschen Recht ist aber auch die einfache elektronische Signatur.

Partner können sich auf „einfache Signatur“ einigen

Im Gegensatz zur qualifizierten genügt es bei der einfachen elektronischen Signatur, wenn der Absender klar erkennbar ist. Zwar ist diese Variante anfälliger für Manipulation oder Identitätsdiebstahl.

Aber grundsätzlich gilt: Wenn sich im deutschen Recht zwei Vertragspartner darauf einigen, die elektronische Signatur zu nutzen, dann kann sie genutzt werden. Vor allem bei internen Vorgängen benötigen Unternehmen deshalb keine teure qualifizierte elektronische Signatur.

Mit der qualifizierten elektronischen Signatur habe ich mich intensiv im Rahmen der Digitalisierung beschäftigt.